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Casefiles

Um Ihrem Informationsbedarf noch treffsicherer zu entsprechen, haben wir die ONE GLOBE Casefiles entwickelt. In den Casefiles werden die Inhalte unserer Services themenspezifisch für Sie zusammengestellt.

Neueste Informations-Schreiben

  • EU: Zulassung einer gesundheitsbezogenen Angabe

    Gemäß der VO (EG) Nr. 1924/2006 dürfen bei der Kennzeichnung und Werbung von Lebensmitteln nur solche gesundheitsbezogenen Angaben verwendet werden, die explizit zugelassen sind. Mit der vorliegenden Verordnung wird nun eine weitere gesundheitsbezogene Angabe zugelassen:

  • EU: Ergänzung von Proteinanforderungen an Säuglingsanfangs- und Folgenahrung aus Proteinhydrolysaten

    In der EU ist Säuglingsnahrung durch die Verordnungen (EU) 609/2013 und (EU) 2016/127 geregelt. Säuglingsanfangs- und Folgenahrung, die aus Proteinhydrolysaten hergestellt wird, muss spezielle Anforderungen an den Proteingehalt, die Proteinquelle und die Proteinverarbeitung sowie die Anforderungen an unverzichtbare und bedingt verzichtbare Aminosäuren und L-Carnitin erfüllen. Diese Anforderungen finden sich in Anhang I Nummer 2.3. und Anhang II Nummer 2.3. der VO (EU) 2016/127. 

  • EU: Weitere Verlängerung der Übergangsfristen bei Medizinprodukten und In-vitro-Diagnostika

    Das Medizinprodukterecht in der EU wurde mit den Verordnungen (EU) 2017/745 über Medizinprodukte (MDR) und 2017/746 über In-vitro-Diagnostika (IVDR) umfassend revidiert. Die wesentlichen Bestimmungen der MDR sind seit dem 26. Mai 2021 anzuwenden, die der IVDR seit dem 26. Mai 2022. Um das Risiko von Engpässen zu vermindern, ...

  • EU: Verschiebung des Ablaufdatums von Biozid- Wirkstoffen

    Die EU-Verordnung über Biozidprodukte (EU) Nr. 528/2012 regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten wie Desinfektionsmitteln, Holzschutzmitteln oder Schädlingsbekämpfungsmitteln.
    Die Biozid-Wirkstoffe müssen grundsätzlich genehmigt werden, bevor eine Zulassung für ein Biozidprodukt, das die Wirkstoffe enthält, erteilt werden kann.
    Die Genehmigungen von bioziden Wirkstoffen sind zeitlich beschränkt....

  • EU: Nichtgenehmigung von Biozid- Altwirkstoffen

    Die EU-Verordnung über Biozidprodukte (EU) Nr. 528/2012 regelt das Inverkehrbringen und die Verwendung von Biozidprodukten wie Desinfektionsmitteln, Holzschutzmitteln oder Schädlingsbekämpfungsmitteln. Die Biozid-Wirkstoffe müssen grundsätzlich genehmigt werden, bevor eine Zulassung für ein Biozidprodukt, das die Wirkstoffe enthält, erteilt werden kann...

  • EU: Neuzulassung der Lebensmittel-Zusatzstoffe Glycosylierte Steviolglycoside (E 960d) und Carbomer (E 1210)

    Die Verordnung (EG) Nr. 1333/2008 regelt den Einsatz der EU-weit zugelassenen Zusatzstoffe in den Lebensmittelkategorien und deren Höchstmengen. Mit den vorliegenden Verordnungen werden zwei Zusatzstoffe neu in die Liste der zulässigen Zusatzstoffe aufgenommen... 

  • EU: Änderung und Ausweitung der Höchstgehalte für Arsen in bestimmten Lebensmitteln

    Die Verordnung (EU) 1881/2006 regelt diverse Höchstgehalte für Kontaminanten in Lebensmitteln. Mit der vorliegenden Verordnung werden nun die Höchstgehalte für Arsen in Lebensmitteln geändert und ausgeweitet...

  • EU: Änderung der Standards für das Rückverfolgbarkeitssystem von Tabakerzeugnissen

    In der Verordnung (EU) 2018/574 wurden technische Standards für die Errichtung und den Betrieb eines Rückverfolgbarkeitssystems für Tabakerzeugnisse festgelegt. Sie enthält Bestimmungen für das Kennzeichnen der Packungen mit einem individuellen Erkennungsmerkmal, für das Erfassen, Weiterleiten, Verarbeiten und Speichern von Daten, für den Zugang zu Daten und für die Kompatibilität der Komponenten des Rückverfolgbarkeitssystems ...

  • EU: Änderung für anorganisches Einnährstoff- Makronährstoff-Düngemittel

    Die Verordnung (EU) 2019/1009 regelt seit Juli 2022 die Zusammensetzung und das Inverkehrbringen von EU-Düngeprodukten. Im Zuge dieser Änderungen wurden die bisherigen Düngemitteltypen durch sieben Produktfunktionskategorien (PFC) ersetzt.

    In Anhang I Teil II werden die Anforderungen für die PFC wiedergegeben. Gemäß diesem Anhang muss ein festes anorganisches Einnährstoff-Makronährstoff-Düngemittel, das nur Calcium als deklarierten Makronährstoff enthält, einen Massenanteil an Calcium, ausgedrückt als Calciumoxid, von mindestens 12 % aufweisen...